Arbeit & Beruf

Buchführung für Internetvertrieb

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Buchführung und insbesondere mit dem Vertrieb von Dienstleistungen und Waren im Internet. Das Internet bietet dem Unternehmer neue Absatzmöglichkeiten. Die sich hieraus ergebenden Chancen nutzen auch immer mehr Kleinunternehmen und Freiberufler. Beim Thema Umsatzsteuer kommt es jedoch häufig zu Unsicherheiten bei der Behandlung in der Buchführung.

Man kann das Internet nutzen um eigene Dienstleistungen und Waren anzubieten, aber auch, um selbst diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. Für die Behandlung in der Buchführung ist der Ort der sonstigen Leistung maßgebend. Dies ist z. B. ein entscheidender Punkt zur Klärung der Frage, ob man als Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer wird. In der Buchführung existieren hierfür gesonderte Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten.

Beim Kauf und Verkauf von Waren über das Internet muss für die korrekte Behandlung des Sachverhaltes in der Buchführung darauf geachtet werden, ob die Ware ins Ausland geliefert, bzw. aus dem Ausland bezogen wird. Bei Auslandsgeschäften ist dann noch zu klären, ob es sich um innergemeinschaftliche Erwerbe bzw. Lieferungen handelt oder ob der Kunde bzw. Lieferant sich im Drittland befindet. Wird dies in der Buchführung fehlerhaft erfasst, kann es zu Umsatzsteuernachforderungen kommen.

Ob der Unternehmer als Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer wird, hängt vom Ort ab, an dem die elektronische Leistung erbracht wird. Für die Buchführung ist dies gleichzeitig der Ort der Besteuerung. So kann festgestellt werden, ob der Empfänger einer Leistung die Umsatzsteuer bezahlen muss. Hat der Unternehmer z. B. eine sonstige Leistung für sein Unternehmen aus dem EU-Ausland bezogen, schuldet er die Umsatzsteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er gleichzeitig die Vorsteuer geltend machen. Dies ist in der Buchführung gesondert zu erfassen.

Beim Anbieten von Dienstleistungen im Internet durch den Unternehmer muss ebenfalls geklärt werden, ob der Leistungsempfänger auch Unternehmer ist und wo er seinen Wohnsitz hat. Dies ist dann schwierig, wenn diese Daten für die Abwicklung des Auftrages nicht zwingend erforderlich sind. Im Zweifelsfall ist dann die Dienstleistung der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Viel Erfolg bei Ihrer Buchführung.

Infos zum Autor "Businessplan":
Paul Meier
E-Mail: artikel(at)unternehmenswelt.de
Web: http://www.unternehmenswelt.de/businessplan.html

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