Essen & Trinken

Der Abschnittkonsum in Deutschland

Absinth wurde am 27. April 1923 mit Inkrafttreten des „Gesetzes über den Verkehr mit Absinth“ per Gesetz verboten.

Schon in den vielen Jahren zuvor spielte allerdings der Absinthkonsum in Deutschland kaum eine bis gar keine Rolle. Im Vergleich mit anderen Ländern war weder der noch die Produktion in irgend einem Sinne von größerer Bedeutung. Sicherlich tranken die Menschen auch in Deutschland Absinth, aber längst nicht in dem Ausmaße wie in anderen Ländern, beispielsweise in Frankreich. In Frankreich alleine wurde 2/3 der gesamten Weltproduktion von Absinth getrunken. Nach heutigen Erkenntnissen müsste demzufolge jeder zweite Franzose, an jenem Tag des Jahres, betrunken gewesen sein. Denn in Frankreich trank man ja nicht nur Absinth. In Frankreich trank man auch Wein, und r Wein galt nicht als alkoholisches Getränk, sondern lediglich als Getränk das jedem Arbeiter täglich zustand, wie das tägliche Brot. Selbst in Deutschland wurde damals wie heute nicht annähernd soviel Wein getrunken.

Die Gesetzgebung von 1923 in Deutschland verbot, „den als Absinth bekannten Trink-Branntwein, ihm ähnliche Erzeugnisse, oder die zur Herstellung solcher Getränke dienende Grundstoffe einzuführen, herzustellen, zum verkaufe vorrätig zu halten, anzukündigen, zu verkaufen oder sonst in den Verkehr zu bringen(…)“ ferner wurde untersagt, ” Wermutöl oder Thujon (Tanaceton) bei der Herstellung Trinkbranntwein (…) zu verwenden (…)” dieses Verbot erstreckte sich sogar auf das Erstellen, ausdenken einer Rezeptur zur Herstellung von Absinth.

Viele Jahre später, Ende des Jahres 1981, trat das “Gesetz über den Verkehr mit Absinth” außer Kraft. Rechtslage blieb aber beinahe unverändert in die Aromen vor Ordnung von 1985 untersagte weiterhin die Verwendung von Thujon unter Wermutöl. Am 29.10.1991 wurde die Vorordnung wieder geändert und zwar in EU-Recht. Nun kann man Absinth wieder über alle als Absinth bestellen.

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