Aktienclub - Gründung leicht gemacht
Die Zahl geht in die Tausende. Wie viele Aktienclubs es genau gibt, vermag keiner zu sagen, denn niemand hat sie bislang gezählt. Fest steht aber, dass Aktienclubs eine gute Alternative zu der in Deutschland hochgradig institutionalisierten Finanzbranche sind. Dennoch ist der Informationsbedarf groß. Welche Gesellschaftsform ist für einen Aktienclub geeignet, wie funktioniert die Kontoführung, was darf der Geschäftsführer eines Clubs und was darf er nicht? Das alles sind Fragen, die häufig von den Gründern geklärt werden müssen. Hilfestellung für börsenbegeisterte Privatanleger bietet die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) mit ihrem “Leitfaden zur Gründung eines Investmentclubs”. Dieser erklärt Schritt für Schritt das richtige Vorgehen und gibt Hinweise zu steuerlichen Fragen. Bestehende Clubs finden ebenfalls wertvolle Hinweise zur Organisation. Denn in der Broschüre wird erklärt, welche Anforderungen das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen (BaFin) an Aktienclubs und ihre Geschäftsführung stellt, damit diese nicht genehmigungspflichtig werden. Aktienclubs, die folgende Anforderungen beachten, brauchen in der Regel von der BaFin keine gesonderte Erlaubnis:
1. Die Konten und Depots der Gesellschaft müssen auf alle Beteiligten lauten. Das bedeutet, dass jedes neue Clubmitglied selbst Konto- und Depotinhaber wird. Für die kontoführende Bank ist das ein nicht unerheblicher Aufwand, da sie bei jedem Clubmitglied gesondert das gleiche Prozedere wie bei einer Privatdepoteröffnung erledigen muss.
2. Die Geschäftsführung darf nicht gewerbsmäßig tätig sein. Das bedeutet, dass sie für ihre Aktivitäten nur eine Aufwandsentschädigung für tatsächlich entstandene Kosten erhalten darf.
3. Das Volumen des Clubdepots darf den Wert von einer halben Million Euro eingezahlter Beiträge nicht übersteigen.
4. Wird diese Obergrenze überschritten, muss die Geschäftsführung eine in Deutschland zugelassene Finanzportfolioverwaltung mit ins Boot nehmen. Diese kostet jedoch Gebühren in einer ähnlichen Größenordnung wie bei aktiv gemanagten Aktienfonds, sodass der Grundgedanke des Aktienclubs hiermit ad absurdum geführt wird.
Fazit: Wer einen Aktienclub gründen will, findet in der Broschüre der DSW alle hierzu notwendigen Informationen.
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