Geld & Finanzen

Die Abgeltungssteuer bei der Geldanlage berücksichtigen

Der 1. Januar 2009 ist der Tag, ab dem an sich für Anleger einiges ändern wird. Die bereits im Vorfeld so heiß diskutierte Abgeltungssteuer tritt in Kraft und mit ihr erfolgt erstmals keine Ertragsbesteuerung, sondern eine umfassende Kapital- und Bestandsversteuerung. Die Gründe für die Einführung der Abgeltungssteuer liegen dabei klar auf der Hand: unserem Staat fehlt das Geld. Die Einnahmen aus Ertragsteuern wie der Einkommensteuer gehen in dem Maße zurück, wie es weniger Arbeitnehmer und mehr Rentner gibt. Während das Kapitalvermögen in Deutschland so von Jahr zu Jahr steigt, sinken die Steuereinnahmen des Bundes mit jedem Jahr, würde man diesem nicht entgegenwirken. Und so kommt es, dass ab dem 1. Januar 2009 bis auf wenige Ausnahmen alle Kapitalerträge mit einer pauschalen Steuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer besteuert werden. Natürlich gibt es auch hier keine Regel ohne Ausnahme. Für Wertpapiere, die sich vor dem 1. Januar 2009 im Depot der Kunden befinden, gilt Bestandsschutz und damit die alte Regelung, nach der Kursgewinne außerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist steuerfrei vereinnahmt werden können. Eine Ausnahme davon gibt es allerdings. Gewinne aus Zertifikaten, welche nach dem 15. März 2007 erworben würden, werden auch außerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist mit der Abgeltungssteuer belegt, wenn sie nicht vor dem 30. Juni 2009 verkauft werden. Hier gilt es also schon heute bei der Wahl der Investments aufzupassen. Wer plant, sein Geld länger als bis zum 30. Juni 2009 anzulegen, sollte auf Einzelwerte oder Fonds setzen, denn diese kann er auch nach diesem Stichtag noch verkaufen und die dabei erzielten Gewinne steuerfrei vereinnahmen. Wichtig ist allerdings ebenfalls zu wissen, dass mit Einführung der Abgeltungssteuer Verluste aus Aktiengeschäften nur noch mit Gewinnen aus Aktiengeschäften, nicht aber Einnahmen aus anderen Kapitalerträgen verrechnet werden können. Interessant wird es für Anleger, die vorwiegend auf festverzinsliche Wertpapiere oder Anlageformen setzen. Wurden Zins- und Dividendenerträge bislang mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers versteuert, wobei für Dividendenerträge das Halbeinkünfteverfahren gilt, so sind diese Erträge ab 2009 ebenfalls nur noch mit pauschalen 25 Prozent zu versteuern. Besonders Anleihen sowie Tages- und Festgelder erfahren hier also eine gewaltige Aufwertung und können bei hohen Steuersätzen bis zu fast 50 Prozent höhere Nachsteuerrenditen erzielen, als bisher. Einen Überblick darüber, wie sich die Nachsteuerrendite von Tagesgeld durch die Einführung der Abgeltungssteuer verändern kann, finden interessierte Leser auf der folgenden Seite: Steuerliche Behandlung von Tagesgeld-Zinsen. Es gibt also einiges zu beachten, wenn am 1. Januar 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt wird. Anleger sollten daher jetzt schon ihre Depots und Anlagestrategien checken und sich bei Unsicherheit beraten lassen.

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