Geld & Finanzen

Ladenhüter Riesterrente

Besonders populär ist die Riesterrente bislang noch nicht. Die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen haben genauso wenig Zulauf wie die Versicherer. Das Argument, die Vorsorge sei zu kompliziert, ist nur bedingt nachvollziehbar, wenn man allein die Prozedur ansieht. Es gibt aber tatsächlich ein paar Bedenken, die jeder selbst für sich klären sollte.

Die Riesterrente ist bei der Auszahlung voll zu versteuern. Der Vorteil hieran ist, dass man als Rentner in der Regel bedeutend weniger Steuern zahlt als im Arbeitsleben. Wie das aber im jeweiligen konkreten Fall aussieht, kann auch ein Steuerberater aus heutiger Sicht nur ansatzweise ausrechnen.

Ungewisse Rechtslage. Wer heute in die Zukunft investiert, weiß nicht, welche Steuergesetze in 15, 20 oder 30 Jahren gelten werden. Gerade bei einer Anlageform, die so stark staatlich reglementiert ist wie die Riesterrente, spielt diese Überlegung eine Rolle.

Außer der Eigenheimförderung keine Kapitalentnahme möglich. Während der Laufzeit darf die Riesterrente nur zum Bau oder Erwerb eines inländischen Eigenheims beliehen werden. Nur wer sicher sein kann, dass er das zurückgelegte Geld bis zum Renteneintritt nicht benötigen wird, kann auf Riester setzen.

Keine Einmalzahlung möglich. Im Gegensatz zu den meisten anderen kapitalgedeckten Vorsorgeformen ist es bei der Riesterrente gesetzlich untersagt, sich den angesparten Geldbetrag samt Zinsen zum Rentenbeginn auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Da “Riester” aber insgesamt nur eine sehr kleine Zusatzrente ist, würde sie sich gerade als Liquiditätsschub zum Rentenbeginn anbieten.

Hoher Verwaltungsaufwand für den Versicherungsnehmer. Um die staatlichen Fördergelder zu erhalten, muss jedes Jahr ein neuer Antrag ausgefüllt werden. Die Banken und Versicherungsunternehmen, die diese Anträge entgegennehmen, klagen, dass die meisten dieser komplizierten Anträge falsch ausgefüllt seien - was den Aufwand noch zusätzlich erhöht.

Schädliche Verwendung bei Altersruhesitz außerhalb Deutschlands. In Zeiten erhöhter Mobilität ist diese Regelung besonders schwer nachzuvollziehen: Wer sich beispielsweise für einen Alterswohnsitz in Spanien entscheidet, verwirkt seinen Anspruch auf die staatliche Förderung und muss diese zurückzahlen. Dies erfolgt in Form einer Kürzung der monatlichen Rentenleistung um ca. 15%. Es ist möglich, dass diese Regelung in den nächsten Jahren zumindest für die EU gekippt wird, aber das Strandhaus in Florida ist dann immer noch tabu.

Infos zum Autor "mw":

E-Mail: writemw(at)hotmail.com
Web: http://

Artikel kommentieren

Zum Kommentieren von Artikeln ist es erforderlich angemeldet zu sein.

Aktuelle Artikel Häufig besuchte Artikel