Schiffsbeteiligungen
Schiffsfonds bzw. Schiffsbeteiligungen, genauer gesagt geschlossene Schiffsfonds, treten zunehmend ins Blickfeld von privaten Investoren. Im Vergleich zur Marktgröße bei der Geldanlage in geschlossenen Fonds, den Immobilienfonds, konnten geschlossene Schiffsfonds innerhalb der letzten Jahre deutlich Land gewinnen und sind inzwischen bei der Marktkapitalisierung zweitstärkste Kraft hinter den Immobilienfonds, was den Bereich der geschlossenen Fonds angeht.
Was sind geschlossenen Fonds genau und was sind Schiffsbeteiligungen?
Bei geschlossenen Fonds oder geschlossenen Beteiligungen handelt es sich um Unternehmungen, die Gelder für ein konkretes Investitionsprojekt einsammeln. Ein solches Unternehmen tritt üblicherweise in Form einer Kommanditgesellschaft auf, bei der die Kapitalgeber (Geldanleger) die Kommanditisten sind. Die Gelder der Anleger werden innerhalb einer Platzierungsphase eingesammelt. Am Schluß der Platzierungsphase wird der Fonds bzw. die Gesellschaft „geschlossen“, heißt es. Dies geschieht in der Regel dann der Fall, sobald genügend Anlegerkapital zur Durchführung des Investitionsprojekts eingesammelt werden konnte, oder auch wenn die noch bestehende Finanzierungslücke durch Fremdkapital (z. B. von Kreditinstituten) geschlossenen wurde. Bei den Schiffsbeteiligungen oder Schiffsfonds, wird ein Fonds geschlossen, sobald genug Gelder verfügbar sind, damit der Bau eines Schiffs beauftragt werden kann, oder dass ein Schiff erworben werden kann. Die Geldgeber einer geschlossenen Beteiligung partizipieren an den Gewinnen und Verlusten des Unternehmens. Als Kommanditisten haben sie aber nichts mit der Geschäftsführung am Hut.
Bei Schiffsbeteiligungen fließen die Gewinne ab dem Punkt, an dem das Schiff an die Fondsgesellschaft ausgeliefert wurde und von der Gesellschaft weiterverchartert (z. B. an eine Reeder) wurde. Die Einnahmen aus der Charter (vergleichbar mit Mieteinnahmen) gehen teilweise zur Deckung der Betriebskosten und Verwaltungskosten drauf. Jedoch werden überschüssige Einnahmen nach Bildung einer Liquiditätsreserve als Ausschüttungen an die Geldanleger (Kommanditisten) ausgekehrt. Ausschüttungen werden steuerlich als Entnahmen aus Betriebsvermögen behandelt, und erst einmal nicht versteuert. Mit der Steuererklärung des einzelnen Anlegers wird dies nachgeholt. Bei geschlossenen Schiffsfonds greift jedoch die Tonnagesteuerregelung. Die Höhe der Steuern hängt hier nicht mit der Höhe der Erträge zusammen, sondern wird pauschal bemessen. Ausgangspunkt für die pauschale Steuer ist die Schiffsgröße. Die Steuerbelastung bei Schiffsbeteiligungen bzw. geschlossenen Schiffsfonds ist dadurch faktisch gering. Eine geschlossene Beteiligung endet meistens durch den Verkauf des Investitionsprojekts. Auch bei geschlossenen Schiffsfonds ist es nicht anders.. Am Schluss der Beteiligung wird das Schiff verkauft. Der Verkaufserlös wird an die Geldgeber ausgeschüttet. Dadurch ist das Unternehmen liquidiert
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