Geld & Finanzen

Schweizer Konto

Schweizer Banken sind sehr streng an das Bankgeheimnis gebunden. Sie dürfen zunächst einmal keine Informationen über Ihr Konto oder Sie an Dritte weitergeben. Dieses Bankgeheimnis ist eines der Ältesten der Welt und hat Traditionscharakter. Wird dieses Bankgeheimnis verletzt, drohen mehrmonatige Freiheitsstrafen. Nur schwere Straftaten wie z.Bsp. Waffenschmuggel oder Drogenhandel erlauben eine Auskunftserteilung.

In der Schweiz gilt die Nichtmeldung von Einkommen oder Vermögenswerten nicht als Straftat. Daher wird für Steuerhinterziehung das Bankgeheimnis nicht gelüftet. Weder Schweizer noch ausländische Behörden können Auskünfte über Ihr Konto einholen. Um dennoch Informationen zu bekommen, müssen Behörden erst einen Schweizerischen Richter über die Notwendigkeit der Informationserlangung überzeugen. Auch für Privatangelegenheiten wie Erbschaft oder Scheidung wird das Bankgeheimnis nicht gelüftet, wenn Sie Ihre Bankangelegenheiten immer streng vertraulich behandelt haben. Ein Kläger muss beweisen, dass dieses Konto existiert. Daher bietet ein so genanntes Nummernkonto die größte Diskretion.

Schweizer Banken machen keine Schufaabfrage in Deutschland, somit können Sie hier auch mit Negativmerkmalen in der Schufa ein Konto erhalten. Es erfolgt aufgrund des Schweizerischen Bankgeheimnisses auch keine Meldung an deutsche Behörden und Sie müssen für die Kontoeröffnung nicht extra in die Schweiz anreisen. Bei manchen Banken müssen Sie eine Verbrauchsabrechnung wie Strom oder Telefon einreichen, um damit Ihren Wohnsitz zu begleichen.

Sofern nicht außergewöhnliche Sachstände wie internationaler Haftbefehl oder Überschuldung in der Schweiz vorliegen, ist die Kontoeröffnung garantiert. Sie erhalten eine EC-Karte und Zugangsdaten zum Internetbanking. Auf Wunsch auch eine kostenpflichtige Kreditkarte. Wünschen Sie ein Nummerkonto, beträgt die Mindesteinlage 150.000 Euro. In jedem Fall benötigen Sie eine notariell beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises.

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