Gesundheit & Wellness

Zahnersatz – erst vergleichen dann beantragen

Insbesondere beim Zahnersatz lohnt es sich einmal darüber nachzudenken, ob man wegen diesem Zahnersatz nicht eventuell zu einem Zahnarzt ins benachbarte EU-Ausland geht.

Der Grund liegt in dem doch oft sehr hohen Eigenanteil, den der Patient für eine derartige Behandlung selbst zu tragen hat, weil die gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) seit 2005 nur noch einen Festzuschuss zahlen, der sich am Befund orientiert. Lässt man eine Zahnbehandlung im EU-Ausland durchführen, zahlen die gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nämlich ebenfalls diesen Festzuschuss. Damit die Krankenkassen aber auch wirklich zahlen, wird folgende Vorgehensweise empfohlen wenn man eine Zahnbehandlung im Ausland plant: Zunächst geht der Patient in Deutschland zu einem Zahnarzt und lässt sich einen Heil- und Kostenplan erstellen. Dies muss jeder Zahnarzt kostenlos und unverbindlich tun. Von einem Zahnarzt im EU-Ausland holt der Patient dann ein Gegenangebot ein. Dies ist nicht schwierig, Sprachbarrieren gibt es kaum, in der Regel genügt ein Fax oder eine Email in deutscher Sprache, denn viele ausländische Praxen sind auf ausländische Patienten eingestellt und können auch in deutscher Sprache kommunizieren. Hält der Patient beide Kostenvorschläge in Händen, kann er zunächst selbst vergleichen. Anhang der aufgeschlüsselten Kosten ist leicht ersichtlich, wie hoch der jeweilige Eigenanteil wäre. Danach legt der Patient sowohl den deutschen Heil- und Kostenplan und das ausländische Gegenangebot der Krankenkasse zur Genehmigung vor. Wurde die Behandlung durchgeführt, reicht der Patient die Rechnung bei seiner Krankenkasse ein. Die Kosten für einen eventuell Hotelaufenthalt und die sonstigen Reisekosten sind vom Patienten selbst zu tragen.

Fragen wie zum Beispiel Mängel am Zahnersatz oder eventuelle Nachbehandlungen sollte man vorher auf jeden Fall abklären.

Sabrina Fries, sabrina.fries@googlemail.com

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