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Informationen zu Wettschulden

Juristisch gesehen ist eine private Wette eine Vereinbarung im Zusammenhang mit einem Wettstreit. Mindestens zwei Parteien versprechen sich einen bestimmten Geld- oder Sachwert, falls sie der Gegenpartei gegenüber Recht behalten. Neben den privaten Wetten gibt es die staatlich konzessionierten Wett- und Glücksspielangebote. Eine der bekanntesten Wetten dürfte die Sportwette sein, wodurch für manchen der Sport wohl erst interessant wird. Wetten gibt es, seit der Mensch denken kann. Wetten scheint dem Menschen in die Wiege gelegt und man könnte sich vorstellen, dass schon unsere Vorfahren miteinander wetteten, wer z. G. das Mammut heute erlegen wird.

Genauso alt sind auch die Wettschulden, die dann entstehen, wenn man sich überschätzt oder glaubt, das Glück erzwingen zu können. Wettschulden sind Ehrenschulden heißt es bei privaten Wetten. Diese privaten Spiel- und Wettschulden sind nicht einklagbar! D. h., der Anspruch auf Auszahlung von Geld- oder Sachleistungen für privat Wetten kann rechtlich nicht geltend gemacht werden. Wenn allerdings bei einer privaten Wette die Gewinnerzielung im Vordergrund steht, kann rechtlich teilweise von einem Glücksspiel ausgegangen werden. Dies wiederum wäre ungesetzlich, weil in Deutschland jedes Glücksspiel lizenziert sein muss. Bei einem Einsatz bei einem staatlich lizenzierten Anbieter können gegebenenfalls alle gesetzlichen Möglichkeiten genutzt werden, um die Auszahlung des oder der Gewinne einzuklagen. Für staatliche und private Unternehmer sind die Wetten und Glücksspiele eine lukrative Einnahmequelle und sie werben mit lockenden Angeboten. Schwache Charaktere haben es hier sehr schwer zu widerstehen oder die Grenzen zu erkennen und einzuhalten. Wer das nicht kann, schreckt meist auch nicht vor hohen Schulden zurück und hat am Ende hohe Wettschulden. Einen vom Glücksspiel Abhängigen kann dieses Risiko jedoch nicht davon abhalten – ihm hilft nur die Erkenntnis, dass er wett- oder spielsüchtig ist und er bereit ist, sich therapieren zu lassen.

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