Das Kontolimit
Sofern der Kontoinhaber eine ausreichende Bonität nachweisen kann, kann ihm auf seinem laufenden Konto ein Dispositionskredit eingerichtet werden. Diesen bezeichnet man auch als Kontolimit, das ihm eine gewisse Höchstgrenze zur Verfügung steht. Die Höhe des Kontolimits richtet sich nach dem regelmäßigen Gehaltseingang des Kontoinhabers. Üblicherweise beträgt das Kontolimit nicht mehr als 4 Gehälter. Bei mehreren Kontoinhabern und somit einem höheren Geldeingang kann das Kontolimit entsprechend erhöht werden. Der Kontoinhaber kann den bereitgestellten Kredit nach belieben nutzen und zur freien Verfügung verwenden. Auf Grund des relativ hohen Zinssatzes sollte der Dispositonskredit allerdings nicht für größere Anschaffungen und entsprechend langfristige Rückzahlungsverpflichtungen genutzt werden. Vielmehr dient das Kontolimit der kurzfristigen Überbrückung von finanziellen Engpässen, wie es gegen Monatsende oft der Fall sein kann. Die Tilgung des Dispositionskredites erfolgt nicht in vorgegebenen Raten sondern je nach Möglichkeit des Kontoinhabers in einzelnen Tilgungen. Es ist keine Laufzeit vereinbart, so dass der Überziehungskredit bis auf weiteres genutzt werden kann. Die Zinsen für die beanspruchte Überziehung werden dem Konto mit der monatlichen oder quartalsweisen Abrechnung belastet. In Absprache mit dem Kreditinstitut kann das Kontolimit erhöht oder verringert werden.
Die Vergabe eines Kredites erfordert in der Regel die Einholung einer Schufa Auskunft. Da viele Kunden allerdings hierzu keine Zustimmung geben kann die Kreditbewilligung auch ohne eine solche Auskunft erfolgen. Der Kredit ohne Schufa stellt sowohl für den Kreditnehmer als auch für die Bank ein gewisses Risiko dar. Für den Kunden besteht die Gefahr der Überschuldung, sofern er bereits einen Kredit zu bedienen hat. Darüber hinaus kann das Kreditinstitut einen Verlust erleiden, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist. Durch Einsicht in die Schufa können solche Gefahren vermieden werden.
Autor: Thomas Trimmel - thomas@viaki.com
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