Die Schufa-Auskunft
Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) gibt Auskünfte an Banken und Firmen, die die Bonität ihrer Kunden überprüfen wollen. Dazu speichert die Schufa Finanzdaten von Verbrauchern. Neben Angaben über vergebene Kredite, Kreditkarten oder Girokonten werden vor allem negative Informationen wie gekündigte Kredite oder geplatzte Schecks erfasst. Wichtige Kriterien, wie die Höhe des Einkommens und des Vermögens des Kunden, werden hingegen nicht ermittelt.
Die Schufa erreichen rund 70 Millionen Anfragen im Jahr. Dabei verlangen nahezu alle Wirtschaftszweige nach Auskunft. Banken bei der Kreditvergabe, Internethändler beim Kauf auf Rechnung oder Stromversorger bei Neukunden. Für viele Unternehmen ist allein die Schufaauskunft entscheidend bei der Bonitätsbewertung. Banken hingegen nutzen die Anfrage meist nur als Zusatzinformation. Denn wenn man aus der Schufaauskunft Dinge erfährt, die im Kundengespräch nicht zur Sprache kamen, ist dies grundsätzlich schon einmal negativ zu werten.
Der Kunde unterschreibt in der Regel bei Vertragsabschluß die sogenannte Schufa-Klausel. Damit erlaubt er dem jeweiligen Vertragspartner in größerem Umfang bei der Schufa Informationen einzuholen und gleichzeitig Daten an die Schufa weiterzugeben. Oftmals erfährt der Kunde aber gar nichts von der Nachfrage bei der Schufa. Denn Versandhäuser und Handel fragen zum Beispiel nur wenige gespeicherte und datenschutzrechtlich nicht geschützte Daten ab.
Den Großteil der Daten sammelt die Schufa nach dem Prinzip: Wer Informationen abfragt, muss auch welche geben. Fordert etwa eine Bank bei der Eröffnung eines Girokontos die Schufa-Auskunft an, muss sie im Gegenzug künftig alle relevanten Daten des Kunden an die Schufa melden. Deswegen wollen viele Firmen nur über Negativdaten informiert werden und auch nur diese zurückmelden. Müssten sie sämtliche Informationen weitergeben, etwa jede Bestellung auf Rechnung, wäre der Verwaltungsaufwand kaum zu bewältigen.
Andere Verbraucherdaten wie Geburtsdatum und Anschrift holt sich die Schufa aus öffentlichen Verzeichnissen, amtlichen Bekanntmachungen oder direkt vom Amtsgericht. Dort erfährt sie beispielsweise, ob die betreffende Person eine eidesstattlich Versicherung abgegeben hat.
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