Kredite unter der Pfändungsfreigrenze
Alle deutschen Banken verlangen, bevor sie Raten- oder Dispokredite vergeben, von den Antragstellern bestimmte Sicherheiten. Diese sind vor allem eine gute Bonität (keine negativen Schufaeinträge) sowie ein regelmäßiges Einkommen in Form von Lohn, Gehalt oder auch Rente. Außerdem muss dieses Einkommen so hoch sein, dass nach Zahlung der monatlichen Kreditraten für den Kunden noch genügend Geld bleibt, um die laufenden Lebenshaltungskosten bestreiten zu können.
Schwierig wird es, wenn das Monatseinkommen so niedrig ist, dass es unter der Pfändungsfreigrenze liegt. Diese ist gesetzlich festgelegt und beträgt derzeit 989,99 € für eine alleinstehende Person. Sind Kinder zu versorgen, erhöht sich dieser Betrag entsprechend.
Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze muss dem Schuldner grundsätzlich zur Verfügung bleiben, egal wie hoch die Gesamtschulden sind.
Kredite unter der Pfändungsfreigrenze wird es aus diesem Grunde von seriösen Banken nicht geben. Falls der Kreditnehmer mit den monatlichen Raten in Rückstand gerät, hätte die Bank nichts, was sie pfänden könnte und ginge leer aus. Dieses Risiko geht sie nicht ein.
Das gleiche gilt für den Kredit ohne Schufa, welcher aus der Schweiz kommt. Hier spielt, wie der Name schon sagt, die Schufaauskunft keine Rolle, jedoch ist ein ausreichend hohes Einkommen umso wichtiger.
Wer ein Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze hat, hätte nur die Chance auf einen Kredit, wenn er andere Sicherheiten, wie zum Beispiel einen Bürgen, bringt.
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