Elster-Formular
Nach einigen Anlaufschwierigkeiten erscheint das elektronische Elster-Verfahren für die Steuererklärung nun praktikabel. Einem alten Vorurteil zufolge mahlen die Mühlen in den Amtsstuben der Finanzämter immer dann besonders langsam, wenn es um die Rückerstattung der Steuerzahlung geht. Doch damit sollte jetzt Schluss sein. Denn wer das Elster-Verfahren der Finanzverwaltung nutzt, wird die Steuerrückzahlung schneller auf seinem Konto haben.
Überraschend hat sich das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen in einem bundeseinheitlichen Erlaß (Az: 0 2368 – 18 – II B 2) in die Bearbeitung der Elster-Erklärungen eingeschaltet. So sind die Finanzämter angewiesen, Einkommensteuererstattungen, zu denen die Steuererklärungen elektronisch übermittelt werden, bevorzugt vor den übrigen Erstattungsfällen zu bearbeiten. Im Klartext bedeutet das. Wer seine Steuererklärung nicht wie bisher postalisch, sondern via Internet an das Finanzamt schickt, erhält seine Erstattung erheblich schneller als diejenigen, die weiterhin das alte Verfahren wählen.
Elster bedeutet ELektronische STeuerERklärung. Dieses Verfahren wurde in Bayern entwickelt und sollte eigentlich bereits 1998 einsatzfähig sein. Da nicht alle Bundesländer mitzogen, war der Start zunächst nicht von Erfolg gekrönt. Zur Vertrauensbildung trugen sicherlich auch nicht die bekannt gewordenen Sicherheitslücken bei. Hacker konnten Anfangs Erklärungen abfangen, verändern und persönliche Daten mißbrauchen. Inzwischen wurden die Lücken behoben und die Sicherheit TÜV geprüft.
Da das Elster-Verfahren früher keinen Vorteil bot, wurde es nur von einem kleinen Teil der Steuerzahler genutzt. Doch wegen der Bevorzugung der Elster-Erklärungen ist nunmehr mit einer deutlich steigenden Nutzerzahl zu rechnen. Dabei wird die elektronische Steuererklärung am heimischen PC erstellt. Technische Voraussetzung ist ein Rechner mit Windows-Betriebssystem. Die eingegebenen Daten der Einkommensteuererklärung werden aber nicht wie bisher umfangreich ausgedruckt, sondern via Internet in das Rechenzentrum des jeweiligen Finanzamts gesendet. Damit alles reibungslos funktioniert, ist aber die Angabe der richtigen Steuernummer außerordentlich wichtig.
Ganz ohne Papier kommt jedoch auch dieses Verfahren nicht aus. So müssen nach wie vor die Belege an das Finanzamt geschickt werden. Ebenfalls ist die eigenhändige Unterschrift des Steuerzahlers weiterhin notwendig. Aus diesem Grund muss im Rahmen des Elster-Verfahrens eine Kurzerklärung der Einkommensteuer ausgedruckt werden, die lediglich alle vom Steuerzahler eingegebenen Werte für das Finanzamt und die Unterschrift des Steuerzahlers beziehungsweise dessen Ehegatten enthält.
Das Elster-Modul ist in den meisten marktüblichen Steuersoftwareprogrammen enthalten. Diese Serviceleistung ist über eine eigene Schaltfläche, die „elektronische Steuererklärung” heißt, abrufbar. Das Modul kann aber auch unter www.elsterforumlor.de kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden sich weitere technische Hinweise und Informationen. Wer sich den Download ersparen will, erhält das Programm ebenfalls auf einer CD kostenlos bei seinem Finanzamt.
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