Recht & Gesetz

Mieten liegen oft zu hoch

Auf der Suche nach einer neuen Wohnung stößt man auf vielfältige Angebote. Da ist es kein Wunder, dass die Übersicht kaum erhalten werden kann und auch die Entscheidung deutlich schwer fällt. Ob man im Internet sucht, wo man Immobilien kostenlos inserieren kann, oder aber in der Zeitung, wo die Anzeigen mit Kosten verbunden sind, Angebote finden sich zuhauf. Doch nur selten sind darunter auch Wohnungen, die man sich tatsächlich leisten kann. Genau solche Wohnungen werden jedoch oft händeringend gesucht.

Doch es gibt Abhilfe. Denn Mietwucher muss man nicht hinnehmen. Wenn die Miete für neue Wohnungen mehr als 20 % höher als die ortsübliche Miete liegt, spricht man von Mietwucher. Der Mieter kann dann die zu viel entrichteten Mietzinsen vom Vermieter zurück verlangen.

Diese rechtliche Regelung, die extra zum Schutz der Mieter verabschiedet wurde, gilt aber nicht in allen Fällen. Sie ist dann gültig, wenn auf dem Wohnungsmarkt eine Knappheit besteht und der Vermieter diese ausnutzt, um eine überteuerte Miete zu verlangen. Sind allerdings ausreichend Wohnungen vorhanden und der Mieter hat den Mietvertrag unterschrieben, weil er genau diese Wohnung haben wollte, so kann er auch den Betrag der überhöhten Miete nicht vom Vermieter zurück verlangen. Denn in diesem Fall hat er sich ja aus freien Stücken für den jeweiligen Preis entschieden.

Die ortsübliche Miete kann man dabei sicher nicht aus dem Kopf wissen. Doch kann man sie aus dem örtlichen Mietspiegel leicht ablesen. Dabei kommt es immer darauf, an wie alt das Gebäude ist, in dem die Wohnungen liegen und auch darauf, ob sie bereits saniert wurden oder auch nicht. Die Ausstattung der Wohnung spielt ebenfalls eine Rolle für die Ermittlung des korrekten Mietzinses.

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