Steuerberater
Ein Steuerberater ist ein freiberuflich tätiger in Sachen Steuerrecht sowie Fragen auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft. Seine Tätigkeit ist also nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung unterworfen. In Deutschland ist die Tätigkeit sowie Zulassung dafür im Steuerberatungsgesetz geregelt. Es gibt bestimmten Tätigkeiten bei Beratungen, die nur er als qualifizierter Fachmann ausführen darf. Er gibt Hilfen in Sachen steuerrechtliche Angelegenheiten. Die Vertretung bei Finanzprozessen vor Gericht sowie die Beantwortung von Fragen in Sachen Betriebswirtschaft gehören auch zu seinen Aufgaben. Seine Beratung beim Erstellen von Steuererklärungen, Buchführungen, Jahresabschlüssen, Überprüfung von Steuerbescheiden ist stets vorausschauend. Bei Konfliktsituationen mit dem Finanzamt sowie vor dem Finanzgericht unterstützt er seinen Mandanten wie ein Rechtsanwalt. Die Zulassung wird in Deutschland nur demjenigen erteilt, der ein erfolgreich abgeschlossenes Hoch oder Fachhochschulstudium, 3 Jahre als Berufsanwärter praktisch tätig gewesen ist sowie die Steuerberaterprüfung laut Paragraph 37 des Steuerberatungsgesetzes abgelegt und bestanden hat. Als Alternative für eine nicht akademische Ausbildung wird auch eine 9-jährige berufliche Tätigkeit als selbständiger Buchhalter anerkannt. Zusätzlich muss der Kandidat noch persönlich dafür geeignet sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, darf nicht strafrechtlich verurteilt sein und muss eine deckende Zusage einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Bei der Ausübung als Angestellter muss die Aufnahme an die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers nachgewiesen werden. Für die Zulassung bekommt der Kandidat eine Urkunde. Zu seinen Verpflichtungen gehört, dass er all die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft, sorgfältig, eigenverantwortlich ausübt. Bei seinem Arbeitsort handelt es sich um eine feste Einrichtung, in der mit Hilfe der Ausstattung die fachlichen Anforderungen in dem Beruf erfüllt werden können. Zu der fachlichen Prüfung gehören zwei Klausuren sowie eine mündliche Prüfung. Die Prüfer sind Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhändler. Die schriftlichen Arbeiten dauern jeweils 6 Stunden. Sie beinhalten Themenkomplexe wie Abgaberecht, Erstellen von Jahresabschlüssen, Verfassung von Abgabeerklärungen, Umsatzsteuer, Verkehrssteuern sowie sonstige Gebühren.
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