Tagesgeld und Tagesgeldkonto

Im Rahmen der Geldanlage stehen Privatkunden verschiedene Kontenmodelle zur Verfügung. Es handelt sich bei diesen Konten um sichere Geldanlagen, da die Banken in Deutschland verpflichtet sind, sich am Einlagensicherungsfonds zu beteiligen. Auf diese Weise ist das Geld des Kunden auch bei Insolvenz des Kreditinstituts geschützt.

Zu den Kontenmodellen, die täglich fällige Spareinlagen verbuchen, zählt das Tagesgeldkonto. Auf diesem kann der Kunde im Rahmen seines Guthabens jederzeit frei verfügen, ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Darüber hinaus können nach Belieben Zuzahlungen geleistet werden, was bei Festgeldkonten in dieser Form nicht ohne weiteres möglich ist.

Da es sich beim Tagesgeldkonto um ein Sparkonto auf Guthabenbasis handelt, wird kein Rahmen zur Kontoüberziehung eingeräumt. Zur Zeit bieten Banken, vor allem Direktbanken, attraktive Zinsen für Tagesgeld. Die Gutschrift der Zinsen kann je nach vertraglicher Ausgestaltung monatlich oder quartalsweise gutgeschrieben werden.

Um die Zinsgutschrift ohne den Abzug der Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlages einbehalten zu können, sollte der Kontoinhaber der Bank schon bei Eröffnung des Tagesgeldkontos einen Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe, oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen.

Da Tagesgeldkonten zur privaten Geldanlage sowie dem Vermögensaufbau dienen, sind sie nicht für den Zahlungsverkehr zugelassen. Tagesgeldkonten können für eine Person als Einzelkonto oder für mehrere Personen als Gemeinschaftskonto geführt werden. Darüber hinaus kann ein Bevollmächtigter eingesetzt werden, der ähnliche Rechte wie der Kontoinhaber besitzt.


Weiterführende Informationen:

Tagesgeld und Tagesgeldkonto
Das Tagesgeldkonto erfreut sich zunehmender Beliebtheit, da es unkompliziert und sicher ist. Denn Tagesgeldkonten unterliegen in Deutschland dem sogenannten Einlagensicherungsfonds.
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