Versicherungen

Das Krankenversicherungssystem in Deutschland

Das Krankenversicherungssystem in Deutschland besteht aus zwei Grundpfeilern: Der Gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV, und der Privaten Krankenversicherung, kurz PKV. Seit dem 01.04.2007 besteht in Deutschland zudem eine Pflicht zur Versicherung. Man muss also entweder bei der GKV oder bei der PKV mit einer Vollversicherung versichert sein. Dabei bietet die Mitgliedschaft bzw. der Wechsel in eine Private Krankenkasse eine Alternative, welche viele Möglichkeiten beinhalten kann. Dies trifft vor allem auf Selbstständige und Beamte zu, aber auch auf Angestellte mit einem Jahreseinkommen, welches über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Die Private Krankenversicherung bietet im Allgemeinen bessere Leistungen als die GKV an, welche „nur“ die Grundversorgung der Versicherten gewährleistet. Was ist aber, wenn man mit der Beitragsentwicklung nicht mehr zufrieden ist? Anfangs mit günstigen Beiträgen gelockt, kann es durchaus vorkommen, dass die Beiträge in der PKV sich binnen weniger Jahren verdoppeln. Was passiert, wenn man mit den Leistungen oder aber dem Service seiner PKV nicht mehr zufrieden ist? Wie kommt man dann zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung? Die besten Chancen haben Angestellte und Arbeiter, also all jene, die in einem festen Beschäftigungsverhältnis tätig sind. Am einfachsten ist es, wenn das Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt, oder diese angehoben wird und infolge dessen das eigene Einkommen unter diese Grenze absinkt. In diesem Fall ist ein Wechsel in die GKV kein Problem. Entscheidend dabei ist die Dauer, welche man unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze verdient. Beträgt diese mehr als Zwölf Monate wird man automatisch wieder Mitglied in der GKV. Wird diese Dauer nicht erreicht, kommt es die letzten fünf Jahre an. Zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung kommt nur, wer in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre Versicherungszeiten in der GKV nachweisen kann. Arbeitssuchende werden durch die Agentur für Arbeit direkt in der GKV gemeldet. Besteht dieses Interesse nicht, muss nachgewiesen werden, dass man mindestens fünf Jahre privat versichert war. In diesem Fall kann ein Befreiungsantrag gestellt werden und die Arbeitsagentur übernimmt die Beitragszahlung für eine PKV, sofern sie dem Antrag statt gibt.

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