Versicherungen

Krankenhaus-Tagegeld

Die private Krankenversicherung beinhaltet in der Regel auch die Zahlung von Krankenhaus-Tagegeld.

Es soll dazu dienen, die bei einem auswärtigen Klinikaufenthalt entstehenden Mehrkosten, zu kompensieren. Zum Beispiel Fahrtkosten der Angehörigen, Taxikosten und Kosten für besondere Leistungen der Klinik außerhalb des medizinischen Bereiches.

Für die Erlangung dieser Leistung ist es unerheblich, ob tatsächliche Kosten entstanden sind. In der Regel reicht eine Bescheinigung des Krankenhauses mit der Aufenthaltsdauer und dem Grund des Aufenthaltes.
Anders als beim Krankentagegeld gibt es keine Karenzzeiten. Der Aufnahmetag und der Entlassungstag wird vollständig in die gesamte Aufenthaltsdauer mit eingerechnet.
Diese Leistung wird nicht nur beim Aufenthalt im Krankenhaus bezahlt, sondern auch beim Aufenthalt in Sanatorien und in Heilstätten.
Krankenhaus-Tagegeld wird in der Regel ohne zeitliche Begrenzung gezahlt.
Das Krankenhaus-Tagegeld muss nicht versteuert werden. Es gehört zu den steuerfreien Einkünften.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten besondere Optionen des Krankenhaus-Tagegeldes an.
Muss zum Beispiel ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr ins Krankenhaus und wird von einer erwachsenen Person begleitet, so besteht die Möglichkeit, doppeltes Krankenhaustagegeld für die Dauer des Aufenthaltes zu bekommen.
In Kombination mit dem Krankentagegeld kann da pro Tag eine ansehnliche Summe zusammen kommen.
So hat die Zeit der Krankheit in diesem Fall auch eine positive Seite.

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